Aschermittwoch der Künste 2013, Bild: Dethard Hilbig / Evangelische Zeitung
Aschermittwoch der Künste 2013, Bild: Dethard Hilbig / Evangelische Zeitung
Aschermittwoch der Künste 2013, Bild: Dethard Hilbig / Evangelische Zeitung

Kulturarbeit in Kirchen - Förderkriterien

Diese Förderlinie gliedert sich in zwei Kategorien:

1. Kategorie: Kirchliche Kulturarbeit in Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Kulturträgern

2. Kategorie: Niedrigschwellige Kulturarbeit in Zusammenarbeit mit Vereinen und Initiativen

Gefördert werden in der Regel zwölf Vorhaben für ein Jahr mit bis zu 8.000,- Euro für Projekt-, Sach- und Personalkosten. Rein musikalische Aufführungen können nicht unterstützt werden.

Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Eine mehrmalige Förderung ist möglich. Das Förderangebot besteht über einen Zeitraum von vier Jahren, so dass bis zu 48 Antragsteller davon profitieren können. Jury und Kuratorium behalten sich vor, auch weniger Kirchen mit anteilig mehr als 8.000,- Euro zu fördern. Erwartet wird die Teilnahme an einem Workshop und einer Evaluation.

1. Kategorie: Kirchliche Kulturarbeit in Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Kulturträgern

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kirchen,

  1. die mit ihrem Vorhaben zu einer neuen, profilierten Begegnung von Kunst und Kultur mit Kirche und Theologie beitragen oder
  2. die begonnene (punktuelle) kulturelle Projektarbeit ausbauen und neue Kooperationspartner finden wollen,
  3. die sich mit ihren Angeboten an bestimmte Zielgruppen wenden und damit in die Öffentlichkeit wirken,
  4. die kulturelle Netzwerke in einer Region oder einem Kirchenkreis mit nichtkirchlichen Kulturträgern aufbauen oder intensivieren.

Vorstellbar ist z.B. eine Arbeit mit Lesungen, Konzerten, Ausstellungen etc., um die Kulturarbeit einer bestimmten Kirche zu profilieren. Eine nähere inhaltliche Festlegung soll an dieser Stelle nicht erfolgen, um die Freiheit von regionalen und thematischen Schwerpunktsetzungen nicht einzuengen.

Die Förderbedingungen

Bewerben können sich Kirchengemeinden, Regionen, Kirchenkreise und kirchliche Institutionen. Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:

  1. ein Konzept mit
    a. Darstellung des Vorhabens, insbesondere welcher Kunst- und Kulturbereich im Dialog mit Kirche und Theologie angesprochen werden soll,
    b. Darstellung der konkreten Ziele, die erreicht werden sollen,
    c. Darstellung der geplanten Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Kulturträgern (Museum, Theater, Literaturwerkstatt etc.),
    d. Darstellung der absehbaren und beabsichtigten Wirkung in der Öffentlichkeit, einschl. Einzugsbereiche für Veranstaltungen und Angebote,
    e. Skizzierung der Weiterarbeit über den Förderzeitraum hinaus
  2. ein Kosten- und Finanzierungsplan für die Verwendung der beantragten Mittel.

Eine formlose Bewerbung ist möglich. Alternativ steht ein Formular zum Download bereit.

Beratung bei der Bewerbung

Prof. Dr. Christoph Dahling-Sander

Dr. Simone Liedtke

2. Kategorie: Niedrigschwellige Kulturarbeit im ländlichen Raum in Zusammenarbeit mit Vereinen und Initiativen

Kirchliches und diakonisches Engagement wird zunehmend auf den Sozialraum ausgerichtet. Mit dieser Förderung soll dies Engagement vorrangig im ländlichen, dörflich geprägten Raum mittels niedrigschwelliger Kulturarbeit gestärkt und ausgebaut werden.

So sollen die Verantwortlichen vor allem in ländlichen Kirchengemeinden ermutigt und unterstützt werden, sich zu öffnen und als Kirche und Diakonie in Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Institutionen oder Initiativen Sozialräume aktiv mitzugestalten. Dazu gilt es die Bedarfe und die Ressourcen der Menschen vor Ort aufzudecken. Örtliche Herausforderungen sind besonders in den Blick zu nehmen, um die Lebensbedingungen wirkungsvoll zu verbessern.

Als ein bewährtes Mittel, örtliche Potentiale zu aktivieren und den Zusammenhalt strukturell zu verbessern, haben sich kulturelle Angebote erwiesen. Die Begegnung von Kirche und Theologie mit Kunst und Kultur im weiteren Sinne ist im besten Fall immer dialogisch, wechselseitig. Sie kann die Beteiligten bereichern, alte und neue Perspektiven ausloten oder auch wechselseitig in Frage stellen, ohne immer Antworten geben zu können. So kann Kirche eine kulturelle Lebensäußerung prägen wie auch umgekehrt diese die Kirche prägen kann. Wie der Glaube selbst ist diese Begegnung ein Wagnis mit offenem Ende.

Im Unterschied zur ersten Kategorie kirchlicher Kulturarbeit dieser Förderlinie (s. oben) geht es hier nicht um die wechselseitige Begegnung von zeitgenössischer Kunst und Kultur in Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Kulturträgern.   

Das Ziel der Förderung ist vielmehr, Kirchengemeinden, Vereine, Initiativen, Gruppen oder Cliquen etc. durch niedrigschwellige Vorhaben „aufzubrechen“, um sich gegenseitig neu wahrzunehmen und sich im besten Fall über Milieugrenzen hinweg im Ort neu zu beheimaten. Eine oder mehrere nichtkirchliche Kooperationspartner/innen sind gefragt! Beispielsweise Feuerwehr, Sportverein, Kulturinitiative oder Heimatverein. Als Räume bieten sich dafür Orte an, wo Privates und Öffentliches verbunden wird. Das sind zum Beispiel Räume der Vereine oder auch der Kirchengemeinde.

Leitfragen für die Bewerbung und die Vergabe der Fördermittel

Zentrale Kriterien sind die Klärung der Bedarfe und die verbindliche Zusammenarbeit mit für die Kirchengemeinde und den Ort relevanten Einrichtungen / Personen.

  1. Welche Interessen von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von diakonischen Einrichtungen, Vereinen, Einrichtungen oder Initiativen unseres Ortes sehen wir?
  2. Welche Interessen verfolgen wir als Kirchengemeinde bzw. als kirchliche Einrichtung, warum könnte das ein nichtkirchlicher Verein oder eine nichtkirchliche Einrichtung bzw. Initiative nicht machen?
  3. Welche Ressourcen und Stärken sind im Ort identifiziert (personell und / oder institutionell), wie wollen wir sie stärken? Wie haben wir dies erhoben?
  4. Mit wem wollen wir uns gezielt vernetzen? Mit wem wollen wir verbindlich zusammenarbeiten?
  5. Auf welche kirchlichen und diakonischen Ressourcen können wir zurückgreifen?
  6. Welches sind unsere gemeinsamen strategischen Ziele? Wie wollen wir überprüfen, ob wir sie erreicht haben?
  7. Wie kann es uns gelingen, generationen- und milieuübergreifend zu arbeiten? Wie erreichen wir, mit Menschen anderer Nationalitäten und / oder Religionszugehörigkeit gemeinsam zu agieren? Kann ggfs. über bestehende diakonische Angebote ein Zugang zu den Menschen erreicht werden, um konkurrierende Angebote zu vermeiden?
  8. Mit welchen kulturellen Angeboten (es muss nicht zeitgenössische, bildende oder darstellende Kunst sein) wollen wir unsere Ziele erreichen? Warum wählen wir genau diese konkreten Angebote?
  9. Wie soll es nach dem Projekt, für das Fördermittel beantragt werden, weitergehen?
  10. Wie sieht der Kosten- und Finanzierungsplan aus? Gibt es weitere finanzielle Unterstützung, z.B. seitens der Kommune?

Beratung bei der Bewerbung

Prof. Dr. Christoph Dahling-Sander

Holger Nollmann
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Aschermittwoch der Künste 2013, Bild: Dethard Hilbig / Evangelische Zeitung