Aschermittwoch der Künste 2013, Bild: Dethard Hilbig / Evangelische Zeitung
Aschermittwoch der Künste 2013, Bild: Dethard Hilbig / Evangelische Zeitung
Aschermittwoch der Künste 2013, Bild: Dethard Hilbig / Evangelische Zeitung

Kulturarbeit in Kirchen - Förderkriterien

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kirchen,

  1. die mit ihrem Vorhaben zu einer neuen, profilierten Begegnung von Kunst und Kultur mit Kirche und Theologie beitragen oder
  2. die begonnene (punktuelle) kulturelle Projektarbeit ausbauen und neue Kooperationspartner finden wollen,
  3. die sich mit ihren Angeboten an bestimmte Zielgruppen wenden und damit in die Öffentlichkeit wirken,
  4. die kulturelle Netzwerke in einer Region oder einem Kirchenkreis mit nichtkirchlichen Kulturträgern aufbauen oder intensivieren.

Vorstellbar ist z.B. eine Arbeit mit Lesungen, Konzerten, Ausstellungen etc., um die Kulturarbeit einer bestimmten Kirche zu profilieren. Eine nähere inhaltliche Festlegung soll an dieser Stelle nicht erfolgen, um die Freiheit von regionalen und thematischen Schwerpunktsetzungen nicht einzuengen.

Gefördert werden in der Regel zwölf Vorhaben für ein Jahr mit bis zu 8.000 Euro für Projekt-, Sach- und Personalkosten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Eine mehrmalige Förderung ist möglich. Das Förderangebot besteht über einen Zeitraum von vier Jahren, so dass bis zu 48 Antragsteller davon profitieren können. Jury und Kuratorium behalten sich vor, auch weniger Kirchen mit anteilig mehr als 8.000 Euro zu fördern. Erwartet wird die Teilnahme an einem Workshop und an einer Evaluation

Die Förderbedingungen

Bewerben können sich Kirchengemeinden, Regionen, Kirchenkreise und kirchliche Institutionen. Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:

  1. ein Konzept mit
    a. Darstellung des Vorhabens, insbesondere welcher Kunst- und Kulturbereich im Dialog mit Kirche und Theologie angesprochen werden soll,
    b. Darstellung der konkreten Ziele, die erreicht werden sollen,
    c. Darstellung der geplanten Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Kulturträgern (Museum, Theater, Literaturwerkstatt etc.),
    d. Darstellung der absehbaren und beabsichtigten Wirkung in der Öffentlichkeit, einschl. Einzugsbereiche für Veranstaltungen und Angebote,
    e. Skizzierung der Weiterarbeit über den Förderzeitraum hinaus
  2. ein Kosten- und Finanzierungsplan für die Verwendung der beantragten Mittel.

Eine formlose Bewerbung ist möglich. Alternativ steht ein Formular zum Download bereit.

Beratung bei der Bewerbung

Dr. Simone Liedtke

Beratung bei der Bewerbung

Prof. Dr. Christoph Dahling-Sander
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Aschermittwoch der Künste 2013, Bild: Dethard Hilbig / Evangelische Zeitung