Kulturarbeit in Kirchen
Pro Jahr werden in der Regel 12 Vorhaben mit je 8.000,- Euro gefördert.
Ein Antragsformular steht hier zum Download bereit. Alternativ ist eine formlose Bewerbung möglich.
Pro Jahr werden in der Regel 12 Vorhaben mit je 8.000,- Euro gefördert.
Ein Antragsformular steht hier zum Download bereit. Alternativ ist eine formlose Bewerbung möglich.
| 31. August | Bewerbungsschluss |
| November | Entscheidung des Kuratoriums der Hanns-Lilje-Stiftung im Einvernehmen mit der Jury |
| ab November | Beginn des Vorhabens vor Ort nach der Bewilligung |
| während des Projekts | Teilnahme an Qualifizierung (Tagung oder Workshop) |
| nach Abschluss | Abschlussbericht, insbesondere mit einer Skizze zur Weiterarbeit, und Abrechnung |
Vier Kirchen werden über vier Jahre mit bis zu 60.000,- Euro p.a. gefördert.
Bewerbungsschluss für den Projektzeitraum bis 2029 war der 31. Januar 2025. Das Kuratorium der Hanns-Lilje-Stiftung hat im Einvernehmen mit der Jury im März die Förderungen beschlossen.
Die Anträge sind an die Hanns-Lilje-Stiftung zu richten. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet im Einvernehmen mit der Jury. Die Bewilligung und Abrechnung erfolgt ebenfalls durch die Hanns-Lilje-Stiftung.
Der Jury gehören sieben Mitglieder an: