Kulturarbeit in Kirchen
Pro Jahr werden in der Regel 12 Vorhaben mit je 8.000,- Euro gefördert.
Ein Antragsformular steht hier zum Download bereit. Alternativ ist eine formlose Bewerbung möglich.
Pro Jahr werden in der Regel 12 Vorhaben mit je 8.000,- Euro gefördert.
Ein Antragsformular steht hier zum Download bereit. Alternativ ist eine formlose Bewerbung möglich.
31. August | Bewerbungsschluss |
November | Entscheidung des Kuratoriums der Hanns-Lilje-Stiftung im Einvernehmen mit der Jury |
ab November | Beginn des Vorhabens vor Ort nach der Bewilligung |
während des Projekts | Teilnahme an Qualifizierung (Tagung oder Workshop) |
nach Abschluss | Abschlussbericht, insbesondere mit einer Skizze zur Weiterarbeit, und Abrechnung |
Drei Kirchen werden über vier Jahre mit bis zu 60.000,- Euro p.a. gefördert.
Bewerbungsschluss für den Projektzeitraum bis 2029 ist der 31. Januar 2025. Die Entscheidung des Kuratoriums der Hanns-Lilje-Stiftung im Einvernehmen mit der Jury ist für März 2025 geplant.
Ein Antragsformular steht hier zum Download bereit. Alternativ ist eine formlose Bewerbung möglich.
Die Anträge sind an die Hanns-Lilje-Stiftung zu richten. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet im Einvernehmen mit der Jury. Die Bewilligung und Abrechnung erfolgt ebenfalls durch die Hanns-Lilje-Stiftung.
Der Jury gehören sieben Mitglieder an: